Islamische Sittenwächter hatten die damals 22-Jährige wegen eines angeblich nicht richtig getragenen Kopftuchs festgenommen. Was genau danach geschah, ist bis heute ungeklärt - letztlich fiel die junge Frau ins Koma und starb in einem Krankenhaus. Ihre Eltern äußerten damals früh Zweifel an der staatlichen Darstellung, ihre Tochter sei infolge einer Erkrankung gestorben. Zu Aminis Beerdigung strömten damals Tausende Menschen. Ausgehend von den Kurdenregionen verbreiteten sich die Proteste wie ein Lauffeuer.
Vor allem die junge Generation ging in der Folge unter dem Slogan "Frau, Leben, Freiheit" gegen die repressive Politik der islamischen Führung auf die Straße. Die Staatsmacht ließ die Proteste, die das Land über Monate hinweg in Atem hielten, gewaltsam niederschlagen. Auf Geheiß der iranischen Justiz wurden sieben Männer im Zusammenhang mit den Demonstrationen hingerichtet. Als Zeichen des stillen Protests ignorieren bis heute viele Frauen die Kopftuchpflicht - in diesem Ausmaß hat es das im Iran zuvor nicht gegeben.
Aminis Heimatort Saghes wurde vor ihrem Todestag abgeriegelt, wie Bewohner der Region berichteten. Aus Sorge vor einem erneut gewaltsamen Vorgehen der Einsatzkräfte gab es zunächst keine Protestaufrufe. Den Todestag wollten Menschen in den Kurdengebieten dennoch würdigen, etwa durch Ladenschließungen. Auch in anderen Städten traf der Machtapparat Vorkehrungen gegen mögliche neue Proteste. Während in den vergangenen Tagen weitgehend Alltag herrschte, waren vor allem nach Einbruch der Dunkelheit vermehrt Polizisten rund um öffentliche Plätze zu sehen. Während Demonstrantinnen und Demonstranten im Iran um ihre Sicherheit fürchten, sind in Deutschland und anderen Ländern Kundgebungen und Demos anlässlich des Jahrestags geplant.
Die USA und die EU verhängten im Vorfeld des brisanten Datums neue Sanktionen im Zusammenhang mit der brutalen Niederschlagung der Proteste. In Washington wurden am Freitag Strafmaßnahmen gegen 25 iranische Personen, drei vom iranischen Staat unterstützte Medien und ein iranisches Unternehmen bekanntgegeben, das Nachforschungen im Internet anstellt.
Die USA handelten dabei in Abstimmung mit Großbritannien, Kanada, Australien und anderen Partnern, die diese Woche ebenfalls Sanktionen verhängen wollten, teilte das Außenministerium mit. Zudem habe man Visabeschränkungen gegen 13 iranische Beamte verhängt, die an der Verhaftung oder Tötung friedlicher Demonstranten sowie an der Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit beteiligt gewesen seien. US-Präsident Joe Biden hatte zuvor zum ersten Todestag Aminis den Protestierenden anhaltende Unterstützung zugesichert.
Von den EU-Strafmaßnahmen sind nach Angaben vom Freitag vier Personen sowie sechs Einrichtungen und Unternehmen betroffen. Dabei geht es unter anderem um zwei ranghohe Polizisten, einen Vertreter der Eliteeinheit der iranischen Streitkräfte sowie mehrere Gefängnisse und die Nachrichtenagentur Tasnim, der von der EU unter anderem vorgeworfen wird, sie veröffentliche falsche Geständnisse von Protestteilnehmern.
Die EU hat wegen der Verletzung von Menschenrechten im Iran bereits in den vergangenen Monaten zahlreiche Vertreter der Regierung, des Parlaments, der Justiz und des Militärs auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die Strafmaßnahmen sehen vor, dass in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren werden müssen. Zudem dürfen betroffene Personen nicht mehr in die EU einreisen. Betroffen sind nach Angaben der EU nun insgesamt 227 Personen und 43 Organisationen.
In einer Erklärung zum ersten Todestag von Amini an diesem Samstag drohten die EU-Staaten der Regierung im Iran zudem eine weitere Verschärfung von Sanktionen an. Man prüfe alle zur Verfügung stehenden Optionen, um Fragen zur Menschenrechtslage in der islamischen Republik anzugehen, teilte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell im Namen der Mitgliedstaaten mit. Die EU und ihre Mitgliedstaaten bekräftigten nachdrücklich ihre Unterstützung für die Grundrechte iranischer Frauen und Männer. Alle willkürlich inhaftierten Menschen müssten unverzüglich freigelassen werde. Dazu zählten auch EU-Bürger und solche mit doppelter Staatsangehörigkeit.
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