Wieder steht der Impfstoffhersteller Biontech vor Gericht. Dieses Mal vor dem Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz. Wieder geht es um die Frage, ob der Corona-Impfstoff des Unternehmens gesundheitliche Schäden hinterlassen hat. Dieses Mal eine beidseitige Lungenarterien-Embolie, also einen plötzlichen Verschluss der beiden Lungenarterien. Der, so beschreibt es die Klägerin, sei nach der zweiten Impfung mit dem Biontech-Vakzin aufgetreten. Die Frau verklagt die Firma auf Schadenersatz und Schmerzensgeld; Biontech selbst hält die Klage für unbegründet.