Auf X (vormals Twitter) berichtete die junge Frau, wie sie am 9. November mit einem in Deutschland eingetragenen Wanderverein in der Sächsischen Schweiz wandern war. Als die Gruppe, der überwiegend in Deutschland lebende Syrer angehörten, wieder in ihr Hostel zurückgekehrt war, wartete dort die Polizei auf sie. Der Grund, so Alkousaa weiter, sei ein Hinweis eines Bürgers gewesen. Dessen Verdacht: Bei den Wanderern könnte es sich um illegal eingereiste Flüchtlinge handeln.
Der Post auf X wurde bis Freitagnachmittag über 1,5 Millionen aufgerufen und fast 1000 Mal kommentiert. Die Reaktionen reichten von Solidaritätsbekundungen gegenüber Riham Alkousaa, die sich durch die Polizeikontrolle offenkundig stigmatisiert fühlte, über Bemerkungen darüber, dass die Polizei bei der Kontrolle schlichtweg ihren Job gemacht habe, bis hin zu rassistischen Äußerungen.
Doch was sagt die Polizei zu dem Vorfall? Axel Bernhardt, Pressesprecher der zuständigen Bundespolizeidirektion Pirna, bestätigt die Kontrolle der Wandergruppe auf Anfrage der "Dresdner Neuesten Nachrichten". "Die Kontrolle wurde ohne Folgemaßnahmen abgeschlossen und die Personen konnten ihre Reise fortsetzen", erklärt Bernhardt weiter.
Doch warum kontrolliert man Syrer in Wanderklamotten in einem Hostel im Grenzgebiet, wo es – aller Vermutung nach – wohl kaum einen illegal eingereisten Flüchtling hin verschlagen würde? Auf die Frage gibt die Bundespolizeidirektion Pirna keine direkte Antwort. Stattdessen heißt es: "Die Bundespolizei erhält täglich eine Vielzahl von telefonischen, mündlichen oder elektronischen Hinweisen aus der Bevölkerung, welche zunächst auf verschiedenste Straftaten oder Ähnliches deuten können. Diesen wird in der Regel und abhängig vom Einsatzaufkommen zeitnah nachgegangen."
Darüber hinaus weist Polizeipressesprecher Bernhardt auf die vermehrten unerlaubten Einreisen im Zuge von Schleuseraktionen in den Grenzregionen zu Polen und Tschechien insbesondere in den letzten Wochen und Monaten hin. Und auf die Bedeutung von Hinweisen aus der Bevölkerung zur Aufdeckung dieser. Weiter macht Bernhardt klar: Jede Person, die sich im Grenzgebiet aufhält, müsse zu jeder Zeit damit rechnen, von der Bundespolizei kontrolliert zu werden. Warum ein Bürger von einer Wandergruppe in einem Hostel auf illegal eingereiste Flüchtlinge schließt, bleibt dennoch fraglich.