Insgesamt lagen die Bearbeitungszeiten zwischen 3,5 Monaten in Trier und mehr als drei Jahren in Cottbus. Vom Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz, die Prozessdauer zumindest für Angehörige von Staaten mit geringer Anerkennungsquote auf maximal drei Monate zu senken, sind die Gerichte damit trotzdem noch weit entfernt.
Mit Abstand am schnellsten entscheidet das Verwaltungsgericht Trier: Zum Stichtag 30. Juni 2023 liegt die Laufzeit hier bei 3,5 Monaten, nachdem es zum Jahresende 2022 bereits schnelle 4,8 Monate waren. Auf Platz zwei liegt bundesweit das Verwaltungsgericht Saarlouis, das seine Asylverfahren im ersten Halbjahr 2023 in 9,8 Monaten abgeschlossen hat, nachdem die Verfahrensdauer 2022 bei durchschnittlich 12,2 Monaten lag.
Positiv ist der Trend auch in Nordrhein-Westfalen, wo die Gerichte ihre Asylklagen im zweiten Quartal 2023 im Schnitt in 17,9 Monaten erledigt haben (2022: 20 Monate). Auch in Schleswig-Holstein erledigen die Gerichte ihre Fälle inzwischen weitaus schneller: 12,9 Monate hat eine Asylklage im hohen Norden in den ersten neun Monaten dieses Jahres gedauert, 2022 waren es im Schnitt noch 19,3 Monate.
Schlusslicht ist bundesweit Brandenburg, wo die Verwaltungsgerichte aktuell im Schnitt 35,3 Monate für die Erledigung eines Verfahrens benötigen (2022: 37,6 Monate). Auch in Hessen dauern Gerichtsverfahren in Asylsachen mehr als 30 Monate. Nach 30,7 Monaten für das Jahr 2022 geben die hessischen Verwaltungsgerichte für das erste Halbjahr 2023 im Schnitt 30,1 Monate an. Auf dem drittletzten Platz liegt Niedersachsen, wo die Gerichte für Asylklagen im ersten Halbjahr 2023 im Schnitt 23,4 Monate gebraucht haben (2022: 28,2 Monate).
Für weitere Verbesserungen sieht der Deutsche Richterbund die Politik in der Pflicht. "Die Bundesländer müssen der politischen Ankündigung schnellerer Asylverfahren rasch Taten folgen lassen. Ohne personelle Verstärkungen für die Verwaltungsgerichte wird es nicht gehen", sagte Geschäftsführer Sven Rebehn. Zahlreiche Gerichte trügen noch immer die Aktenberge ab, die zwischen 2016 und 2018 aufgelaufen seien. "Es braucht gut ausgestattete Gerichte und spezialisierte Kammern, um Asylsachen zügig und mit einer hohen Qualität des Rechtsschutzes bearbeiten zu können."
Die Bundesregierung sieht als Ursachen für die lange Verfahrensdauer vor allem die hohe Zahl der Klageverfahren, die bei den Verwaltungsgerichten anhängig waren, und die Zunahme neuer Asylanträge beim zuständigen Bundesamt mit weiterhin "hoher Klagequote".
Ein Gesetz, mit dem die Bundesregierung zur Verfahrensbeschleunigung vor allem die Verwaltungsgerichte entlasten wollte und das seit Anfang dieses Jahres gilt, habe laut den befragten Gerichten allerdings kaum zur positiven Entwicklung beigetragen. So laufe die neu geschaffene Möglichkeit schriftlicher Entscheidungen zum Beispiel häufig leer, "weil zumeist direkt bei der Klageerhebung ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wird", sagte Rebehn.
Laut Bamf beträgt der Anteil der positiv beschiedenen Asylanträge im laufenden Jahr 52,0 Prozent. Sie umfasst die Anerkennung als politisch Verfolgte, den subsidiärer Schutz sowie Abschiebeverbote wegen der Gefahr für Leib und Leben. Wenn gegen die Ablehnung ein Gerichtsverfahren durchgeführt wurde, bekam 2022 in etwa 37 Prozent der oder die Klagende Recht.