Der Bund will auch weiter die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Kliniken und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level") mit Inkrafttreten der Reform veröffentlichen. Aufgegriffen wird hierzu eine Forderung der Länder, dass die Level-Zuteilung "keine Konsequenz für die Krankenhausplanung der Länder und für die Vergütung" habe. Im Kern soll bei der Reform das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden, um die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck zu lösen. Mit den Ländern diskutiert wird vor allem über geplante Einstufungen des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Die Länder befürchten, dass schlechter eingestufte Kliniken wirtschaftlich Schaden nehmen könnten. Geplant sind auch einheitliche Qualitätskriterien, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können.
Die Gesundheitsminister der Länder hatten zuvor Einwände gegen Teile der Pläne bekräftigt. Über die geplanten "Level" war bereits zuvor keine Einigkeit erzielt worden. Gemeint sind damit Einstufungen des Kliniknetzes in Stufen mit einheitlichen Mindestanforderungen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken. Die weiterhin geplanten Leistungsgruppen zielen darauf, statt grober Beschreibungen wie "Innere Medizin" eine Zuordnung nach exakter gefassten Gruppen wie "Kardiologie" vorzunehmen und entsprechend zu vergüten.
Die Reformpläne sehen zudem vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken einen größeren Vergütungsanteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Das soll sie von Finanzdruck befreien. In dem überarbeiteten Papier des Bundes heißt es, dass die Bereiche Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung einen "zusätzlichen Sicherstellungszuschlag" erhalten sollen. Die Länder hatten mehr Mittel dafür gefordert.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) äußerte sich skeptisch, dass in der Bund-Länder-Runde am Donnerstag ein Konsens gelinge. Selbst wenn man sich in weiteren Gesprächen in naher Zukunft mit dem Bund einige, seien Auswirkungen der Krankenhausreform nach wie vor in weiten Teilen unklar. Die Länder fordern auch ein vorgeschaltetes Gesetz mit zusätzlichem Geld für die Kliniken, um einen "kalten Strukturwandel" 2024 und 2025 zu vermeiden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die geplanten Qualitätskriterien verteidigt. "Es macht keinen Sinn, Kliniken zu unterstützen, die sich wirtschaftlich nicht tragen, wo die Qualität in diesen Bereichen nicht so gut ist und die man für die Sicherstellung auch nicht braucht", sagte Lauterbach am Donnerstag. "Dieses Geld brauche ich auf dem Land, die Kliniken zu sichern und unsere Unikliniken besser zu bezahlen." "Wir wissen, dass einige Kliniken sehr gute Qualität haben, andere haben nicht so gute Qualität", sagte der SPD-Politiker. Er halte es etwa für "ethisch sehr problematisch", wenn bei einem Patienten mit einer schweren Krankheit nicht die qualitativ richtige Behandlung erfolge.
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