Zugleich soll der Beitragssatz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärker nach der jeweiligen Zahl der Kinder ausdifferenziert werden. Zum 1. Januar 2024 soll für Pflegebedürftige zu Hause das Pflegegeld um fünf Prozent steigen. Für Pflegebedürftige im Heim sollen dann bestehende Entlastungszuschläge erhöht werden. Lauterbach sagte: "In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein. Dass immer mehr Menschen nach einem arbeitsreichen Leben in die Sozialhilfe abrutschen, werden wir nicht akzeptieren."
Der Entwurf stieß schon auf viel Kritik von Opposition, Krankenkassen und Patientenvertretern. Der Sozialverband VdK forderte dringend mehr Unterstützung für Pflegebedürftige zu Hause. "Die Anpassung des Pflegegeldes um fünf Prozent reicht bei den gegenwärtigen Preissteigerungen vorne und hinten nicht", sagte Präsidentin Verena Bentele dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warnte davor, Defizite an die Beitragszahler abzuwälzen. "Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nicht unendlich belastbar", sagte er dem RND und forderte eine Finanzierung versicherungsfremder Leistungen mit Steuerzuschüssen.
Die stärkere Differenzierung des Beitrags nach der Kinderzahl würde laut Entwurf dazu führen, dass Familien mit drei und mehr Kindern weniger zahlen würden als jetzt. Aktuell liegt der Beitragssatz für Menschen mit Kindern bei 3,05 Prozent - davon tragen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je 1,525 Prozent. Künftig läge der Beitrag für Familien mit drei Kindern bei 3,10 Prozent - davon 1,40 Prozent bei ihnen und 1,70 Prozent beim Arbeitgeber.
Insgesamt würde sich zum 1. Juli ein größerer Unterschied zwischen Beiträgen mit und ohne Kinder ergeben - durch die Anhebung des allgemeinen Beitrags um 0,35 Punkte und zugleich eine Anhebung des Zuschlags für Kinderlose um 0,25 Punkte. Das führte laut einer der dpa vorliegenden Übersicht des Ministeriums dazu, dass der Beitrag ohne Kinder von nun 3,40 Prozent auf 4,00 Prozent steigt - davon 1,70 Prozent beim Arbeitgeber und 2,30 Prozent beim Arbeitgeber.
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