Die Versorgungsunternehmen seien gefordert, diese Entlastung direkt an die Kunden weiterzugeben. "Insbesondere für einkommensschwache Haushalte können dadurch erhebliche Erleichterungen bei den Energiekosten erreicht werden", sagte Lemke. "Verbraucherinnen und Verbrauchern sollten auf die Weitergabe nicht bis zur nächsten Preiskalkulation warten müssen."
Seit dem 1. Oktober sind für Gaslieferanten zwei Umlagen entfallen, die einen Teil des Gaspreises für Haushaltskunden ausmachen. Solche Umlagen müssen die Versorgungsunternehmen an das für das deutsche Gasmarktgebiet zuständige Unternehmen THE abgeben. Die Versorger reichen diese Kosten üblicherweise an ihre Endkunden weiter. Bislang wurden für die sogenannte Regelenergie-Umlage 0,57 Cent je Kilowattstunde fällig. Für die sogenannte Konvertierungsumlage wurden 0,038 Cent je Kilowattstunde erhoben. Beide werden jetzt für zunächst ein Jahr auf jeweils null Cent abgesenkt. Bei einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden ergibt dies insgesamt 121,60 Euro.
Was von der Absenkung bei den Lieferanten am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. "Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
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