Anfang Januar hatte es einen Anti-Terror-Einsatz in Castrop-Rauxel gegeben, bei dem zwei iranische Brüder festgenommen worden waren. Ihnen wird vorgeworfen, einen islamistisch motivierten Anschlag geplant und versucht zu haben, dafür Gift zu beschaffen. Nur durch eine IP-Adresse waren die Ermittler den Verdächtigen auf die Schliche gekommen.
Eine Sprecherin des SPD-geführten Bundesinnenministeriums bewertete den Vorstoß des SPD-Abgeordneten positiv. "Es bedarf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums für die Speicherung von IP-Adressen", sagte sie der "Rheinischen Post". Das habe das Terrorismusverfahren zu Castrop-Rauxel erneut gezeigt.
Beim FDP-geführten Bundesjustizministerium sieht man das anders und wirbt stattdessen für eine Speicherung von IP-Adressen für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen würde keine Rechtssicherheit bieten, da diese nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf einen "auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum" beschränkt sein müsste.
Die Frage der Sicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung ist schon länger ein Streitthema innerhalb der Ampel-Regierung. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren. Dabei würden Telekommunikationsanbieter verpflichtet, bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen "einzufrieren". Innenministerin Nancy Faeser hatte aber entgegnet, dies sei kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen.
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