Aus der Sicht von Söder trifft Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die Hauptschuld: "Hier muss auch nach politischer Verantwortung gefragt werden und dem muss man sich auch stellen. Ein Bundesfinanzminister, der einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegt, der hat kein Vertrauen mehr, diese Aufgabe wirkungsvoll wahrnehmen zu können." Ob Lindner nun zurücktreten solle, müssten aber andere beurteilen. "Aber ich sage mal so, das Vertrauen in den Bundesfinanzminister ist auf dem Nullpunkt."
Söder betonte, das Karlsruher Urteil über den Haushaltsplan des Bundes sei "ein tiefgreifender Einschnitt. Noch nie hat es eine solche Situation gegeben, dass eine Regierung verfassungswidrige Haushalte sehenden Auges auf den Weg gebracht hat." Die Opposition habe die Ampel davor gewarnt, das Urteil komme also "nicht aus dem heiteren Himmel, sondern es ist leider mit Ansage".
Neben dem schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit und finanzpolitische Solidität kritisierte Söder, dass die Ampel keinen Plan habe, wie sie nun mit dem Urteil umgehe: "Die Stellungnahmen zeigen, dass sie gar nicht einmal das Bewusstsein dafür hat, dass sie verfassungswidrig gehandelt hat." Der Bund dürfe nun aber nicht mit "irgendwelchen Kürzungsorgien" zu Lasten der Länder auf das Urteil reagieren. Auch dürfe es nicht zu neuen Debatten über eine Aufweichung der Schuldenbremse kommen.
Vor Söder hatten sich bereits zahlreiche andere CSU-Politiker zu dem Urteil geäußert. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprach von einer "Art Super-GAU" und sieht die Ampel selbstverschuldet vor einem erheblichen Haushaltsproblem. CSU-Generalsekretär Martin Huber nannte es ein krachendes Scheitern der "Taschenspielertricks" und "Schummel-Politik" von Lindner und Kanzler Olaf Scholz (SPD). Aus Sicht des CSU-Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier hat Karlsruhe mit dem Urteil das Ende der Bundesregierung eingeläutet.
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei daher verfassungswidrig. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.
"Staatsausgaben in diverse kreditfinanzierte Sondervermögen zu verlagern und hierzu Kreditermächtigungen im großen Stil umzuwidmen, hebelt die Schuldenbremse aus", sagte Füracker. Es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis nun eine unmissverständliche und eindeutige Quittung erteilt habe.
Füracker verwies darauf, dass Bayern - anders als der Bund - "seit jeher Wert auf Stabilität und einen rundum soliden Staatshaushalt" lege. "2023 kommen wir ohne neue Schulden aus. Wir wirtschaften transparent, anstatt unseren Haushalt durch immer neue kreditfinanzierte Sondervermögen auszuhöhlen."