Das vereinbarte Verfahren sieht nach Angaben von Diplomaten vor, in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass die außerordentlichen Erträge aus der Verwahrung von Vermögen der russischen Zentralbank gesondert aufbewahrt werden. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, einen Teil der Gelder an die von Russland angegriffene Ukraine weiterzuleiten. Dafür müssen allerdings noch weitere Rechtstexte ausgearbeitet werden.
Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 200 Milliarden der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen.
Das in Brüssel ansässige Finanzinstitut Euroclear hatte zuletzt mitgeteilt, allein in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres drei Milliarden Euro an Zinseinnahmen gemacht zu haben, die in Verbindung zu Russlandsanktionen stehen. Euroclear ist in der EU das mit Abstand wichtigste Institut, das Vermögenswerte der russischen Zentralbank verwahrt.
EU-Beamte betonen, dass es bei dem Projekt zunächst einmal nur um Einnahmen gehe, die Euroclear außerplanmäßig wegen der EU-Sanktionen gegen die russische Zentralbank mache. Es ist demnach vorerst keine Enteignung im eigentlichen Sinne geplant.
Als ein Grund dafür gelten rechtliche Bedenken und wahrscheinliche Vergeltungsmaßnahmen. Moskau hatte die EU bereits im vergangenen Jahr davor gewarnt, das Eigentum des russischen Staates oder russischer Bürger zu konfiszieren. Denkbar wäre es beispielsweise, dass dann auch in Russland tätige Unternehmen aus EU-Ländern zwangsenteignet werden. Zudem könnte eine direkte Nutzung der russischen Vermögenswerte auch dazu führen, dass andere Staaten und Anleger das Vertrauen in den europäischen Finanzplatz verlieren und Vermögen aus der EU abziehen