Nach der derzeit geltenden Richtlinie beträgt die Standardfrist im Geschäftsverkehr 60 Tage. Generell können Zahlungsfristen aber so vereinbart werden, wie es für alle Vertragspartner am besten passt.
Die EU-Kommission nimmt einen anderen Blickwinkel ein. Sie will mit ihrer neuen Verordnung Zahlungsverzug bekämpfen und so dafür sorgen, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen. In Zeiten von Krisen und Turbulenzen nähmen Zahlungsverzögerungen zu und stellten ein Risiko für viele Firmen dar.
Die Kommission hatte ihre Pläne, die auch Abbau von Bürokratie und vereinfachte Besteuerung vorsehen, Mitte September vorgestellt. Über die Vorschläge wird noch mit den EU-Staaten und dem EU-Parlament verhandelt. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte der Funke Mediengruppe, er sehe die von der Kommission geplanten Änderungen "sehr kritisch". "Starre Fristenvorgaben werden den unterschiedlichen Sachverhalten nicht gerecht und lassen der Wirtschaft zu wenig Raum für Vertragsfreiheit", führte er aus.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte, die neuen Vorgaben dürften so nicht beschlossen werden. "Die Zahlungsfristen starr auf 30 Tage festzulegen, verhindert keine unpünktliche Zahlung und hilft deshalb niemandem weiter", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth der Deutschen Presse-Agentur. Es sei Alltag, dass etwa Waschmaschinen im Einzelhandel länger als 30 Tage in den Regalen stünden. "Deshalb ist die Vereinbarung einer längeren Zahlungsfrist für den Händler bei länger im Geschäft oder im Lager verharrender Ware existentiell, denn er spart auf diese Weise hohe Finanzierungskosten." Es brauche keine neue Regulierung.