Das Bußgeld kann dem Ministeriumsvorschlag zufolge allerdings deutlich niedriger ausfallen, in dem Gesetzestext werden für unterschiedliche Vergehen Beträge von bis zu 100 000 Euro, bis zu 500 000 Euro und bis zu 1 Million Euro genannt. Die zwei Prozent, auf die sich die Post bezieht, sind der Maximalbetrag.
Der Post-Konzern DHL ist ein Weltkonzern, er macht nur noch 16 Prozent des Umsatzes mit seinem Stammgeschäft, der Sparte Post & Paket Deutschland. Der größte Teil der Erlöse entfällt auf das Auslandsgeschäft, was zudem deutlich profitabler ist.
Dem Gesetzestext zufolge bezieht sich das mögliche prozentuale Bußgeld auf den weltweiten Umsatz, inklusive Tochterfirmen. Dieser zwar eher theoretische, dennoch aber nicht auszuschließende Bußgeldhammer macht der Post nun Kopfschmerzen.
Bisher kann die Bundesnetzagentur keine Bußgelder gegen den Universaldienstleister verhängen, wenn er schlecht arbeitet. Im vergangenen Jahr führten Personalengpässe beim Gelben Riesen dazu, dass relativ viele Sendungen erst mit deutlicher Verspätung beim Empfänger ankamen. Daraufhin schoss die Zahl der Beschwerden, die verärgerte Bürger bei der Netzagentur einreichten, in die Höhe. In den vergangenen Monaten lag die Zahl zwar niedriger als im Vorjahreszeitraum, sie liegt aber noch immer auf einem hohen Niveau.
Mit Blick auf diese Beschwerdewelle und die damit verbundenen Qualitätsprobleme hatte sich der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, dafür eingesetzt, seiner Behörde die Bußgeldmöglichkeit einzuräumen. Das Post-Management wiederum hatte dies mit Kopfschütteln quittiert und darauf hingewiesen, dass durch die Verhängung von Bußgeldern auch keine Personalprobleme gelöst würden. Die Suche nach ausreichend Personal sei nun einmal schwierig.
Andere Teile des Postgesetz-Reformvorschlags wertet das Bonner Unternehmen positiv. Künftig soll die Post weniger Zeitdruck beim Briefversand haben, dadurch kann der Logistiker Kosten senken. Die noch immer üblichen Nachtflüge, in denen Briefe transportiert werden, will die Post streichen und dadurch ihre CO2-Bilanz verbessern. Die neuen Vorgaben zu den sogenannten Laufzeiten begrüße man, hieß es vom Post-Konzern DHL.
Das Bundeskabinett soll den Reformvorschlag noch vor Weihnachten annehmen, danach sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Im Frühjahr 2024 könnte die Gesetzesnovelle beschlossen werden.