"Wir werden diese Mindestlohnerhöhung per Verordnung umsetzen und damit einen nahtlosen Übergang von der jetzt geltenden Verordnung zur neuen schaffen", kündigte Heil an. Diese Anhebung soll in zwei Schritten stattfinden zum 1. Mai 2024 und dann zum 1. Juli 2025. Die jüngste Anhebung hatte es im Mai gegeben, derzeit betragen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte noch 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro. Der nächste, im Dezember anstehende Anstieg war bereits beschlossen worden.
Heil sagte, es sei klar, dass gute und harte Arbeit auch gut und fair bezahlt werden müsse. "Jeder, der in seiner Familie - ich habe das auch - Pflegesituationen erlebt hat, weiß, dass Pflegekräfte nicht nur hart arbeiten, sondern das auch unter sehr schwierigen Bedingungen", sagte Heil. "Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Pflegekräfte möglichst lange gesund, motiviert und zu guten Arbeitsbedingungen arbeiten können." Außerdem würden gute Löhne auch gegen den Fachkräftemangel in dieser Branche helfen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: "Die Anhebung des Mindestlohns ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte." Beschäftigte in der Altenpflege sollen den Kommissionsempfehlungen nach weiter Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus haben - in Höhe von jeweils neun Tagen pro Jahr.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte: "Der Bundesarbeitsminister macht seinen Job." Die Pflegemindestlöhne würden seit Jahren kontinuierlich steigen. Im Gegensatz dazu lasse es der Bundesgesundheitsminister einfach laufen. "Seit 2017 ist das Pflegegeld eingefroren und die Pflegesachleistungen wurden einmalig Anfang 2022 erhöht." So würden Pflegekräfte gegen Pflegebedürftige ausgespielt. Der Sozialverband Deutschland warnte vor Beitragserhöhungen infolge des Lohnanstiegs.
Der Pflegekommission gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeit- und Dienstgeber sowie Arbeitnehmer und Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.
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