Hintergrund sind Treffen von Scholz mit den Bank-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017. Nach den ersten Treffen hatte die Hamburger Finanzverwaltung im Dezember 2016 eine ursprünglich geplante Rückforderung von 47 Millionen Euro wegen zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuern an die Bank doch nicht erhoben und zunächst in die Verjährung laufen lassen. Eine zweite Forderung über weitere 43 Millionen Euro war Ende 2017 erst kurz vor der Verjährung auf Weisung des Bundesfinanzministeriums erhoben worden.
Nach einem Gerichtsurteil hatte die Bank 2020 eigenen Angaben zufolge schließlich alle ausstehenden Steuerrückforderungen beglichen, versucht aber auf juristischem Weg weiter, das Geld zurückzubekommen. Scholz hatte bei seinen bislang zwei Vernehmungen vor einem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zwar eingeräumt, dass die Treffen stattgefunden haben, sich hinsichtlich der Inhalte der Gespräche aber auf Erinnerungslücken berufen. Den Verdacht einer politischen Einflussnahme wies er dabei stets zurück. Einen Beweis für eine Einflussnahme hat der Hamburger Untersuchungsausschuss in zweieinhalb Jahren Tätigkeit bislang nicht erbracht.
Die Unionsfraktion will auch klären lassen, ob Scholz sich bei seinen Befragungen im Finanzausschuss des Bundestags zum "Cum-Ex"-Fall im Juli 2020 noch an ein Treffen mit den Bankern erinnern konnte und wie dann die Erinnerungslücken wenige Monate später zu erklären sind. CDU und CSU verfügen allein über die für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nötige Stimmenzahl von mindestens einem Viertel der Abgeordneten. Die Linke prüfe eine Unterstützung, sagte ihr finanzpolitischer Sprecher Christian Görke. "Klar ist: die Widersprüche und offenen Fragen müssen aufgeklärt werden. Ein Untersuchungsausschuss scheint notwendig, da sich der heutige Bundeskanzler weiter weigert, sich den Fragen im Finanzausschuss des Bundestages zu stellen."
Bei "Cum-Ex"-Geschäften wurden Aktienpakete von mehreren Beteiligten rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her verschoben. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden.
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