Die Reform soll verhindern, dass Konzerne ihre Gewinne in Länder verschieben, in denen sie weniger Steuern zahlen müssen. Firmen, die mehr als 750 Millionen Euro Umsatz jährlich machen, müssen demnach diesen Mindestbetrag an Steuern zahlen. Schätzungen zufolge fallen etwa 600 bis 800 deutsche Unternehmen darunter.
Die Regelung gilt unabhängig davon, wo die Gewinne entstehen. Der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, erhält das Recht, Gewinne aus einer Steueroase so weit nachzuversteuern, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung von 15 Prozent unterliegen.
"Es ist nicht Ziel des Staates, durch diese Mindeststeuer mehr Einnahmen zu erzielen", sagte der FDP-Abgeordnete Maximilian Mordhorst. "Es ist das Ziel, Steuergerechtigkeit herzustellen."
Der Linken-Abgeordnete Christian Görke kritisierte das aus seiner Sicht zu geringe Aufkommen für Deutschland. Die jährlichen Ausfälle durch Steuervermeidung von Großkonzernen lägen Schätzungen zufolge im Milliardenbereich. Die Mehreinnahmen durch das Mindeststeuergesetz seien dagegen nur "trockene Krümel".
Bei Wirkung der Maßnahmen für einen vollen Veranlagungs-Zeitraum von zwölf Monaten ("volle Jahreswirkung") wird laut Gesetzentwurf mit Mehreinnahmen des Staates von 20 Millionen Euro gerechnet. Für das Kassenjahr 2026 werden als direkte Auswirkungen demnach zunächst Steuermehreinnahmen des Staates von 950 Millionen Euro unterstellt, 2027 und 2028 sollen es dann 650 Millionen und 420 Millionen Euro sein. Während allerdings Bund und Länder davon profitieren werden, wird für die Kommunen mit deutlichen Mindereinnahmen gerechnet.