"Die Aufnahme von Verhandlungen nun auch mit Usbekistan stellt einen weiteren Baustein auf dem mittel- bis langfristig angelegten Weg der Bundesregierung dar, künftig partnerschaftliche und nachhaltige Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern für mehr geordnete Migration und weniger irreguläre Migration zu schließen", sagte Stamp. "Diese müssen dabei auch die Bereitschaft zur Rückübernahme von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland beinhalten", fügte der FDP-Politiker hinzu. Ende 2022 lebten 253 Ausreisepflichtige aus Usbekistan in Deutschland. Ein Jahr zuvor hatten sich 189 Ausreisepflichtige aus dem zentralasiatischen Land hier aufgehalten.
In den vergangenen Wochen war Stamp nach Angaben des Ministeriums bereits zu Gesprächen nach Georgien und in die Republik Moldau gereist, die, was die Zahl der Ausreisepflichtigen angeht, größere Relevanz haben als Usbekistan. Die Zahl der Asylerstanträge von Menschen aus Georgien in Deutschland war im vergangenen Jahr auf 7963 angestiegen. Den Angaben zufolge stellten 2022 auch 2589 Menschen aus der Republik Moldau erstmals einen Asylantrag. Die Aussicht auf eine Anerkennung als Flüchtling ist für Menschen aus diesen beiden Staaten sehr gering. Die sogenannte Gesamtschutzquote lag bei 0,4 Prozent, beziehungsweise 0,2 Prozent.
Stamp sagte, er rechne bald damit, umfassende Vereinbarungen mit Georgien und der Republik Moldau abschließen zu können. "Weder Georgien noch die Republik Moldau haben ein Interesse daran, dass sich gerade junge Menschen ohne jede Bleibeperspektive nach Deutschland begeben." Er habe den Innenpolitikern der Ampel-Fraktionen deshalb vorgeschlagen, beide Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer einzustufen. Stamp hatte seine Aufgabe als Sonderbevollmächtigter Anfang Februar übernommen. Rund zwei Monate zuvor hatte Deutschland mit Indien das erste umfassende Migrationsabkommen geschlossen.
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