Der 29-Jährige ist für die Sicherheitsbehörden kein Unbekannter: Im Turban erschien er Ende 2016 auf der Anklagebank des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, zeigte sich zunächst wenig kooperativ, legte später aber ein Geständnis ab: "Osama, der Deutsche" ist als IS-Terrorist bereits rechtskräftig zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt worden und hat seine Zeit im Gefängnis abgesessen.
Seit Mittwoch ist er wieder in Untersuchungshaft. Das Duisburger Amtsgericht bestätigte den dringenden Tatverdacht und erließ einen entsprechenden Haftbefehl gegen ihn, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Mögliches Anschlagsziel sei demnach eine pro-israelische Demonstration gewesen. Dies könne im Fall einer Verurteilung als Versuch der Beteiligung an einem Mord mit 3 bis 15 Jahren Haft geahndet werden. "Es gab Hinweise, dass dieser Mann einen Anschlag plant", hatte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zuvor bereits bekannt gegeben. Bei einer ersten Auswertung der bei ihm beschlagnahmten Datenträger seien weitere Anhaltspunkte entdeckt worden. Über 50 Polizisten seien im Einsatz gewesen, darunter auch Spezialeinheiten.
Dass es wohl ein ausländischer Geheimdienst war, der zuerst auf die Terrorabsichten hinwies, kommentierte Reul so: "Die internationale Zusammenarbeit funktioniert." Sicherheitsbehörden zufolge gibt es Hinweise, nach denen der 29-Jährige mit einem Lastwagen in eine "israelische Veranstaltung" fahren wollte. In den Polizeieinsatz in Duisburg war auch die gemeinsame Terrorabwehrzentrale des Bundes und der Länder involviert.
Als martialischer IS-Kämpfer war der 29-Jährige schon vor Jahren in diversen Propagandavideos aufgetaucht. Ob er tatsächlich in Syrien an Kämpfen teilnahm, blieb aber unklar. Der aus Bielefeld stammende Mann wurde dennoch am 6. April 2017 als IS-Terrorist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Er soll sich 2012 in der Herforder Salafistenszene radikalisiert haben. Von September 2013 bis Frühjahr 2016 hatte er sich nach Syrien abgesetzt und sich dort bewaffneten IS-Einheiten angeschlossen. Nach seiner Rückkehr war er am Frankfurter Flughafen festgenommen worden.
Er hatte damals gestanden und eingeräumt, sich mit dem IS identifiziert zu haben. Unter dem Kampfnamen "Osama al-Almani" (Osama, der Deutsche) war er im Internet in Videos aufgetaucht, teilweise vermummt, mit Kalaschnikow-Sturmgewehr und Machete. Auf seinem Facebook-Account hatte er dazu aufgerufen, "Ungläubige mit gut geplanten Märtyreraktionen zu zerbomben" und IS-Sympathisanten in Deutschland aufgefordert, Anschläge zu begehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein besonders makabres Video zeigte ihn, wie er in Syrien die Leiche eines Enthaupteten verspottet, ihr den Puls fühlt ("Was fehlt ihm denn?").
"Ich gehe nicht davon aus, dass dieser Haftbefehl lange Bestand haben wird", sagte Rechtsanwalt Mutlu Günal, der den 29-Jährigen vertritt. "Vermutungen und Mutmaßungen werden ihn nicht lange stützen können. Wir warten die Akteneinsicht ab und werden dann Haftbeschwerde einlegen." Sein Mandant sei seinem Rat gefolgt und habe sich zur Sache nicht eingelassen. Er habe an einem Aussteigerprogramm teilgenommen. Der Erfolg sei ihm damals ausdrücklich bescheinigt worden. Nach der Haftentlassung sei er berufstätig gewesen, hieß es aus Sicherheitskreisen, habe dann aber seinen Job verloren.