Am Montag eröffnete das Landgericht Halle einen neuen Prozess gegen den prominenten deutschen Politiker Björn Höcke, der der AfD angehört. Höcke wird vorgeworfen, bei einer politischen Veranstaltung erneut den Nazi-Slogan "Alles für Deutschland!" verwendet zu haben. Dies ist bereits das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit, dass er sich wegen ähnlicher Vorwürfe vor Gericht verantworten muss.
Der erste Fall bezog sich auf eine Rede im Mai 2021 in Merseburg, bei der Höcke den umstrittenen Slogan benutzte. Hierfür wurde er letzten Monat wegen der Verwendung von Symbolen einer verfassungswidrigen Organisation zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Seine Verteidigung hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, mit dem Argument, dass der Slogan in einem alltäglichen Kontext verwendet wurde und keine strafrechtlichen Absichten bestanden hätten.
Die Staatsanwaltschaft legte nun einen zweiten Fall vor, der angeblich im Dezember letzten Jahres bei einer AfD-Veranstaltung in Gera stattfand. Dort soll Höcke erneut den Slogan benutzt haben, trotz seines Wissens um die strafrechtlichen Konsequenzen dieser Handlung. Er soll das Publikum aufgefordert haben, den Slogan zu vervollständigen, indem sie "Deutschland!" rufen.
Der Prozess in Halle wurde in zwei Sitzungen anberaumt, die zweite davon für Mittwoch geplant. Die Anklage lautet auf Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation, was in Deutschland mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann.
Die AfD, besonders stark im ehemals kommunistischen Osten Deutschlands verankert, plant unter Höckes Führung eine bedeutende Rolle bei den bevorstehenden Wahlen in Thüringen am 1. September zu spielen. Trotz jüngster Skandale und Herausforderungen erreichte die Partei bei der letzten Europawahl einen beachtlichen zweiten Platz mit 15,9 Prozent der Stimmen in der Region.
Björn Höcke, ein ehemaliger Geschichtslehrer, der als eine kontroverse Figur in der deutschen Politik gilt, beteuert seine Unschuld und behauptet, dass die Verwendung des Slogans keine bewusste Anspielung auf historische Kontexte war. Die juristische Auseinandersetzung wird als bedeutender Test für die rechtliche Grenze politischer Äußerungen und Symbole in Deutschland betrachtet, insbesondere im Zusammenhang mit der Erinnerung an die nationalsozialistische Vergangenheit des Landes.