Ungenügend und irreführend: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat ein von der AfD angestrebtes Volksbegehren zu einer Impfpflicht für unzulässig erklärt. Die AfD wollte mit dem Volksbegehren eine Änderung der Landesverfassung erreichen und dort das Verbot einer Impfpflicht festschreiben. In der Urteilsbegründung hieß es am Mittwoch in Weimar, die Begründung für das Volksbegehren genüge den rechtlichen Anforderungen nicht. Das Volksbegehren habe einen "irreführenden Charakter", da es eine Reichweite suggeriere, die nicht gegeben sei, sagte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden in der Begründung.