So soll nun der Beginn des Reservistenalters von 27 auf 25 herabgesetzt werden. Die Armee würde dadurch sofort Zugriff auf zwei weitere Jahrgänge erhalten, potenziell mehr als 400.000 junge Männer. Bereits ausgestellte Wehrdienstuntauglichkeiten sollen dazu erneut überprüft werden, hieß es in dem Entwurf.
Im wehrpflichtigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren würden Ukrainer künftig verpflichtet sein, sich ins Wehrregister eintragen zu lassen und diese Daten regelmäßig zu erneuern. Musterungs- und Einberufungsbescheide könnten zukünftig auch unabhängig vom realen Aufenthaltsort elektronisch und nicht wie bisher nur in Papierform an die Meldeadresse zugestellt werden. Damit wären auch Männer im Ausland erreichbar.
Mit einem zweiten Gesetz sollen auch die Strafen für fehlende Angaben im Wehrregister verschärft werden. Beim Ignorieren von Vorladungen würden sofort Freiheitsstrafen statt bisher Geldbußen drohen. Bei Missachtung der Registrierungsvorschriften drohen etwa die Beschlagnahmung von Autos, Kontosperren und ein Verbot, Kredite zu erhalten. Im Ausland lebende Ukrainer könnten bei Konsulaten nur noch neue Ausweispapiere bei Vorlage ihres Wehrregistereintrags erhalten, hieß es.
In die Gesetzvorlagen können noch Änderungen eingebracht werden. Nach der Verabschiedung ist auch ein Veto von Präsident Wolodymyr Selenskyj nicht ausgeschlossen. Er hatte eine intensivere Mobilmachung auch wegen der Kosten als heikle Frage bezeichnet. Selenskyj zufolge will die Armee bis zu einer halben Million neuer Soldaten einziehen. Die Ukraine verteidigt sich seit mehr als 22 Monaten gegen den russischen Angriffskrieg.