Andere Hinterbliebene hatten sich mit der Versicherung auf einen Vergleich geeinigt.
Das Gericht in Barcelona hatte die Entschädigungen um 25 Prozent wegen der Außergewöhnlichkeit des Unglücks angehoben. Wenn ein Anspruchsberechtigter mit einem der Opfer in häuslicher Gemeinschaft lebte, wurden weitere 20 Prozent aufgeschlagen, wenn dies nicht der Fall war, zehn Prozent. Demnach lagen die Entschädigungen zwischen 20 625 Euro und 105 000 Euro, berichtete die Zeitung "La Vanguardia".
Das Oberste Gericht sah dies als unzureichend an. "Eine derart geringe prozentuale Erhöhung der Entschädigung (...) unterscheidet sich kaum von dem, was bei einem Verkehrsunfall gewährt würde", schrieben die Richter. "Die anhaltende Trauer, die für den Verlust eines geliebten Menschen bei einer solchen Katastrophe typisch und äußerst schmerzhaft ist, wird so nicht ausreichend entschädigt, umso mehr, als das Unglück nicht zufällig geschah, sondern von einem Besatzungsmitglied vorsätzlich herbeigeführt wurde", stand in der Urteilsbegründung.
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