Erst in einer dritten Sitzung des Ausschusses am 9. September 2020 habe Scholz Erinnerungslücken geltend gemacht. De Masi sagte, er habe sich als Mitglied des Finanzausschusses getäuscht gefühlt. Nach Erinnerung des CSU-Bundestagsabgeordneten Sebastian Brehm hatte Scholz auf der ersten Sitzung des Finanzausschusses am 4. März 2020 gesagt, durch Medienberichte sei schon alles bekannt und er könne für sich in Anspruch nehmen, korrekt gehandelt zu haben. Wegen des Steuergeheimnisses könne er keine weiteren Angaben machen. "Ich fand das widersprüchlich", sagte Brehm.
Da zu den Finanzausschusssitzungen lediglich Gedächtnis- und keine Wortlautprotokolle angefertigt wurden, erhofften sich die Hamburger Ausschussmitglieder von den damals anwesenden Berliner Abgeordneten Aufklärung in der Frage, ob Scholz' Angaben zu den Treffen noch aus eigner, aktiver Erinnerung erfolgten. Für Freitag waren die ersten 15 von über 30 damaligen Ausschussmitgliedern geladen. Drei sagten wegen Krankheit ab.
Der Hamburger Untersuchungsausschuss soll prüfen, ob führende Hamburger SPD-Politiker Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen haben. Scholz, der in der fraglichen Zeit Hamburger Bürgermeister war, hat entsprechende Vorwürfe stets zurückgewiesen. Nach den ersten Treffen mit den Warburg-Bankern im Hamburger Rathaus hatte das Finanzamt für Großunternehmen 2016 mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Millionen Euro gegen das Geldhaus verzichtet. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundesfinanzministeriums kurz vor Eintritt der Verjährung eingefordert.
Das Schreiben des Bundesministeriums wurde nach Angaben des CSU-Abgeordneten Brehm am 8. November 2017, kurz vor dem Treffen von Scholz und Olearius, zugestellt. Danach habe es eine Diskussion zwischen dem Ministerium und der Hamburger Finanzverwaltung über die Rechtmäßigkeit der Steuerrückforderung gegeben. Anschließend sei das Schreiben den Hamburger Behörden im Dezember erneut zugestellt worden. Später musste die Warburg Bank aufgrund eines Gerichtsbeschlusses insgesamt mehr als 176 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Steuern zurückzahlen, versucht aber weiter auf juristischem Weg, gegen die geänderten Steuerbescheide vorzugehen.
Die Union im Bundestag will in einem weiteren Untersuchungsausschuss zu der Steueraffäre viele aus ihrer Sicht offene Punkte klären. In einer Fraktionssitzung nächste Woche könnte das formal beschlossen werden. CDU und CSU verfügen im Bundestag allein über die für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses nötige Stimmenzahl von mindestens einem Viertel der Abgeordneten.
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