Die Koalition hatte am Freitag einen Kompromiss beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz mit dem Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen bekanntgegeben. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben. Verzichtet wird den Angaben zufolge auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, der aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden muss, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.
Im Blick auf die Förderung sagte Habeck weiter, dass er einen sozialen Ausgleich schaffen wolle - "dass diejenigen, die wirklich wenig Geld haben und jetzt nach dem neuen Gesetz angehalten sind, etwas beim Austausch auf eine Wärmepumpe umzusteigen, angemessen gefördert werden, dass sie damit nicht überfordert werden".
Möglich soll es beim Austausch sein, dass konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe ergänzt werden. Die beteiligten Ministerien - Wirtschaft, Bau, Finanzen - betonen aber, dass es eine Technologieoffenheit gibt. Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt.
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