"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke", heißt die neue Formel, die auch schon in Werbespots eingesetzt wird. Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf. Der bestehende Hinweis sei "seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen" gewesen. Und nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten.
In den Werbespots wurde der Hinweis schon bisher schnell gesprochen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller gab denn auch in einer Stellungnahme zu den Plänen zu bedenken, der neue, etwas längere Satz sei nicht innerhalb der "etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar". Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten war die künftige Gesetzesvorgabe bei Pharmaverbänden nun aber kein Thema.
Das Ministerium erläuterte, dass bei den Unternehmen "ein einmaliger Umstellungsaufwand" entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte. Dazu kommen könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten wegen "des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist". Die Änderung greift auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Denn Ärztinnen und Psychotherapeutinnen kommen in den Praxen auf einen zusehends größeren Anteil. Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab.