Das Urteil im Prozess um Alfons Schuhbeck ist gesprochen: Drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung, verkündet Richterin Andrea Wagner in Saal 134.
Die Staatsanwältin hatte vier Jahre Gefängniss gefordert.
"Ich habe einiges falsch gemacht", hatte der 73-Jährige gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin."
Die Staatsanwaltschaft warf Schuhbeck vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
Die Anwälte erklärten, dass eine Schadenswiedergutmachung nicht geklappt hätte. Ein deutscher Investor hatte sich gemeldet. Er hätte sich bereit erklärt, alle Schulden zu übernehmen. Keine einzige der 50 Zahlungszusagen wurde aber eingehalten, hieß es weiter.
Richterin Andrea Wagner sagte: "Selbst mit einzelnen Korrekturen sehen wir fast jeden Tag erhebliche Beträge, die in den Bilanzen fehlen." Es geht dabei weiterhin um die Südtiroler Stubn. Teilweise sein 6.000 Euro Einnahmen pro Tag nicht erklärt worden, "Wir haben einen ganzen Tag mit diesen Zahlen zugebracht", so Wagner weiter. Im Schnitt soll Schuhbeck sechs Rechnungen am Tag gefälscht haben - meist am Wochenende.
Ein Zeuge, damals Sommelier in der "Südtiroler Stubn", hatte die Abrechnungsvorgänge und Bonierungen im Lokal erklärt und dabei sämtliche Vorgänge und Zahlen erläutert. Außerdem berichtet er, dass Schuhbeck etliche Rechnungen für Stammgäste um bis zu 30 Prozent rabattiert haben soll. Die Richterin rechnete anschließend im Saal nochmal die Summen nach, insgesamt 304 Lücken gebe es etwa im Jahr 2010. An 137 Tagen würden sechs oder mehr Rechnungen gefehlt haben. Daraufhin protestieren die Verteidiger Schuhbecks: "Mathematisch ist das nicht korrekt", so der Wortlaut.