Das Existenzrecht des israelischen Staates sei deutsche Staatsräson, heißt es in dem Erlass. "Die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erfordert das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels." Die Bewerberinnen und Bewerber hätten deshalb unmittelbar vor der Einbürgerung schriftlich zu bestätigen, "dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen".
Bei Einbürgerungen solle darauf geachtet werden, "ob es Hinweise darauf gibt, dass antisemitische Einstellungen vorhanden sind", sagte Zieschang. In dem Schreiben an die Kommunen heißt es, Einbürgerungen seien ausgeschlossen, wenn Ausländer Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Hierzu gehörten auch antisemitische Straftaten oder die Leugnung des Existenzrechts Israels.
Den Kommunen wird in dem Erlass für das Bekenntnis ein konkreter Wortlaut empfohlen. Sollten die Bewerber die Abgabe einer Erklärung verweigern, darf die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden. Dies sei in der Akte zu vermerken und der Einbürgerungsantrag sei abzulehnen, hieß es.
Zieschang hatte bereits Anfang Oktober unmittelbar nach dem Angriff der islamistischen Hamas auf Israel Solidarität mit dem Staat bekundet. "Das Existenzrecht Israels ist und bleibt deutsche Staatsräson. Dies gilt auch für den Schutz unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Land."