Nach maltesischem Recht sind Bürgermeister die Kandidaten mit den meisten Stimmen der Partei, die die Gemeinderatswahl eines Ortes gewinnt. Bisher durften 16-Jährige in dem kleinsten EU-Land bei Kommunalwahlen zwar bereits wählen und auch kandidieren. Allerdings war ihnen die Übernahme des Bürgermeisteramtes bisher verwehrt, selbst wenn sie die meisten Stimmen erhielten. Dies lag vor allem an juristischen Hürden, die nun gestrichen werden.
Malta gewährte bereits 2014 erstmals 16-Jährigen das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Vier Jahre später beschloss das Parlament, das generelle Wahlalter für landesweite Wahlen ebenso auf 16 Jahre zu senken. Diese Änderung umfasst auch die Wahlen zum Europaparlament.