Russland wurde schon vor Monaten wegen seines Angriffskriegs gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen. Dadurch ist das flächenmäßig größte Land der Erde auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dennoch sind am Gerichtshof für Menschenrechte noch mehrere Tausend Klagen gegen Moskau anhängig. Moskau hat bereits angekündigt, sich nicht an die Urteile zu halten.
Der Gerichtshof verurteilte Russland bereits in der Vergangenheit in zahlreichen Verfahren wegen der Missachtung von Menschen- und Bürgerrechten zu Schadenersatzzahlungen. Ärger in Moskau riefen dabei vor allem Urteile zum Yukos-Konzern oder dem Kremlkritiker Alexej Nawalny hervor, denen Straßburg Ausgleichszahlungen zusprach. In beiden Fällen stellte der EGMR ein politisch motiviertes Urteil russischer Gerichte fest.
Nach Angaben Putins wird der Rückzug Russlands aus dem EGMR keine Verschlechterung der Rechtslage für die russischen Bürger nach sich ziehen. Kritiker hingegen beklagen eine deutliche Verschärfung repressiver Gesetze seit dem Einmarsch in die Ukraine vor rund einem Jahr. Vor allem Kriegsgegner wurden seitdem teils mit drakonischen Strafen belegt.
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