"Die umfangreichen Ermittlungen haben keine Hinweise darauf ergeben, auf welche Weise der bis zu 5 mm tiefe Einstich am rechten Oberarm von MdB Chrupalla entstanden ist. Konkrete Anhaltspunkte für eine Injektion oder Intoxikation gibt es nicht. Ebenso wenig konnte eine Tathandlung, aus der auf einen "Anschlag" geschlossen werden könnte, festgestellt werden", so die Staatsanwaltschaft Ingolstadt.
Während des Verfahrens wurden laut Staatsanwaltschaft unter anderem 10 Videodateien und 42 Bilddateien untersucht. Auch Zeugenvernehmungen und eine ausführliche Vernehmung von Chrupalla selbst hätten keine neuen Verdachtsmomente ergeben. In den Fokus waren zwischenzeitlich zwei Personen gerückt, die mit Chrupalla ein Foto gemacht hatten. Auffälligkeiten hätten dabei jedoch nicht festgestellt werden können.
"Die Beibringung der Verletzung durch einen Unbekannten während des Aufenthalts auf dem Ingolstädter Theaterplatz kann zwar nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für einen solchen Übergriff während des Besuchs der Wahlkampfveranstaltung oder im unmittelbaren Vorfeld des Besuchs haben die Ermittlungen jedoch nicht ergeben", so die Staatsanwaltschaft Ingolstadt abschließend.
Den Wahlkampfauftritt am 4. Oktober hatte Chrupalla abbrechen müssen. Vor seiner Rede wurde er ins Krankenhaus gebracht und aufgrund von Beschwerden vorübergehend auf der Intensivstation überwacht. Nach einem Tag konnte er die Klinik wieder verlassen. Ärzte stellten einen Einstich in Chrupallas rechtem Oberarm fest. Der AfD-Chef sprach von einem Anschlag, der auf ihn verübt worden sei.