Die insgesamt rund 50 Kilometer lange Leitung soll das Terminal in Mukran im Norden Rügens mit dem Gasleitungsknotenpunkt in Lubmin verbinden und verläuft wie Nord Stream 2 auch durch den Greifswalder Bodden. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner hatte gesagt, es könne nicht sein, dass dieses gigantische Infrastrukturprojekt stückchenweise genehmigt wird, ohne dass es eine umfassende Abschätzung des Bedarfs und der ökologischen Auswirkungen gibt.
Das Bundesverwaltungsgericht teilte nun mit, nach summarischer Prüfung ihrer Erfolgsaussichten erweise sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss gehe zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus. Das Gericht beruft sich in der Mitteilung auch auf die Einschätzung der Bundesnetzagentur, die einen zusätzlichen Bedarf an Einspeisemöglichkeiten für Flüssigerdgas (LNG) sehe. Demnach vermochte die DUH nicht, diese Einschätzung zu erschüttern.
Der Zeitplan für das Terminal ist eng. Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.
Die Deutsche Umwelthilfe velangte nach der Entscheidung zusätzliche Einsicht in Unterlagen. Dabei gehe es auch um Dokumente zur Genehmigung der deutsch-russischen Gaspipeline Nord Stream 2, teilte die DUH am Donnerstag mit. Nur so sei ein faires Verfahren gewährleistet, da sich die für das LNG-Projekt zuständige Behörde auf Gutachten aus den Nord-Stream-2-Akten stütze.
„Wir werden vom Bundesverwaltungsgericht vollumfängliche Einsicht in alle vorliegenden Akten und Gutachten fordern und unsere weiterhin bestehenden Bedenken in Sachen Natur- und Klimaschutz im nun bevorstehenden Hauptverfahren vorbringen“, teilte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit. Bei der Genehmigung habe sich die verantwortliche Behörde auf bisher unveröffentlichte und veraltete Umweltgutachten berufen. Mit der Entscheidung des Eilantrags ist noch nicht die Klage an sich entschieden. Auch weitere entsprechende Klagen inklusive Eilanträgen vom Nabu und der Gemeinde Binz liegen in Leipzig vor.
dp/fa