Die Strafverschärfung von 2021 sei allerdings in einigen Punkten nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht gewesen. Offensichtlich seien damals nicht alle möglichen Fallkonstellationen mitgedacht worden. "Entdeckt beispielsweise ein Elternteil in einer Whatsapp-Gruppe des Kindes ein solches Foto und schickt es an die Eltern des ursprünglichen Absenders um zu fragen, was da los ist, würde das aktuell unter die Verbreitung solcher Inhalte fallen", erklärte der Justizminister. Das könne nicht Sinn und Zweck der Regel sein.
Buschmann sagte, sein Ministerium sei nun dabei, ein Konzept zu erstellen, wie eine Reform gesetzgeberisch so aufgesetzt werden könne, dass die Justiz wieder den nötigen Spielraum erhalte, um unterschiedlich gelagerten einzelnen Fällen gerecht zu werden. "Mein Ziel ist es, dieses Konzept noch in diesem Jahr fertigzustellen."
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte dem Bundesjustizminister Ende März vorgeworfen, er gehe notwendige Änderungen hier nicht schnell genug an. Dass sich Ermittler inzwischen um viel mehr Fälle von Kindesmissbrauch kümmern müssten, liege nicht nur an mehreren Großverfahren und den Hinweisen des US-amerikanischen National Center of Missing and Exploited Children. Eine Rolle spiele auch, dass die Zahl der erfassten jugendlichen Tatverdächtigen, die entsprechende Inhalte in Chatgruppen teilten, ohne sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu sein, ansteige. Dies binde die ohnehin knappen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Diese hätten aufgrund der Strafverschärfung nun nicht mehr die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung und könnten daher "der eigentlichen Aufgabe, pädokriminelle Täter zu überführen, nicht mehr im gebotenen Umfang nachkommen".
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