Aus Gründen der "Sicherheit" hatte die Strafvollzugsbehörde vorab keine Uhrzeit oder andere Details für die Haftentlassung bekanntgegeben. Der Ex-Athlet darf nach Behördenangaben wie alle anderen auf Bewährung Entlassenen keine Interviews geben.
Auch sonst gelten für Pistorius strenge Bewährungsauflagen: Er darf nur mit Erlaubnis den Vorort Waterkloof in Pretoria verlassen. Außerdem muss er ein Programm zur Resozialisierung absolvieren: Dazu zählen gemeinnützige Arbeit sowie ein Anti-Aggressionstraining. Seine Bewährungszeit dauert bis 2029.
Häftlinge in Südafrika kommen automatisch für eine Haftentlassung auf Bewährung in Frage, wenn sie die Hälfte ihrer Strafe abgesessen haben. Ein erster Antrag von Pistorius war im März aber überraschend gescheitert. Die Strafvollzugsbehörde war damals der Ansicht, dass er die erforderliche Mindesthaftdauer noch nicht erreicht hatte.
Pistorius hatte seine Freundin in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem stark gesicherten Haus in Pretoria mit mehreren Schüssen durch die Badezimmertür getötet. Er wurde kurz darauf festgenommen und beteuerte, er habe seine Freundin für einen Einbrecher gehalten.
2014 wurde Pistorius zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nach Widerspruch der Staatsanwaltschaft wurde er 2017 schließlich vom Obersten Berufungsgericht wegen Mordes zu 13 Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Vor dem gewaltsamen Tod seiner Freundin hatte Pistorius Sportgeschichte geschrieben. Bei den Olympischen Spielen 2012 in London maß er sich als erster Behinderter beim 400-Meter-Lauf mit nicht-behinderten Sportlern. Außerdem hat der wegen seiner Unterschenkelprothesen damals als "Blade Runner" bekannte Läufer bei paralympischen Spielen insgesamt sechs Goldmedaillen geholt.