Ein Erfolg für die, die den Vorschlag vorangetrieben haben. Wie Anna Cavazzini (Grüne), die dem Parlamentsausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorsitzt. "Das Recht auf Reparatur ist ein Durchbruch für die Kreislaufwirtschaft und kann den massiven Ressourcenverbrauch eindämmen", sagte sie. "Reparieren ist aktiver Klimaschutz und spart Verbraucherinnen und Verbrauchern Geld, weil sie ihre Smartphones, Waschmaschinen oder Staubsauger länger nutzen können."
Denn Produkte, die repariert werden könnten, wegzuwerfen, ist sehr schädlich fürs Klima. Auch die EU-Kommission setzt sich deshalb für das "Recht auf Reparatur" ein. Nach ihren Angaben entstehen dadurch jedes Jahr 35 Millionen Tonnen Abfall in der EU und Emissionen in Höhe von 261 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Die EU schätzt zudem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Wegwerfen-statt-Reparieren-Mentalität insgesamt 12 Milliarden Euro verlieren – jedes Jahr.
Das "Recht auf Reparatur" soll genau da ansetzen. Es soll einen Kulturwandel einläuten: Weg von der Wegwerfmentalität hin zu mehr Nachhaltigkeit ist die Devise. Um das zu erreichen, sollen Reparaturen attraktiver werden. Das bedeutet: Sie müssen einfacher, kostengünstiger und niederschwelliger werden. Reparieren soll sich schließlich mehr lohnen als neu zu kaufen.
Entlang des aktuellen Vorschlags aus dem EU-Ausschuss würde das "Recht auf Reparatur" Hersteller daher verpflichten, bestimmte Produkte wie Staubsauger, Fahrräder oder Handys auch über die gesetzliche Garantie hinaus zu reparieren. Die Wiederherstellung dürfe zudem nicht unangemessen lange dauern, und die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen in dieser Zeit ein Ersatzgerät bekommen. Kann ein Produkt nicht repariert werden, müssen Hersteller ein generalüberholtes Produkt anbieten. Außerdem soll die gesetzliche Garantie nach einer Reparatur um ein Jahr verlängert werden.
Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) eine unverhältnismäßige Maßnahme. "Hier muss vor dem Hintergrund nachgebessert werden, dass Handwerksbetriebe in der Regel als Verkäufer haften, aber die eigenen Rückgriffsansprüche gegenüber den Herstellern oft nur schwer durchsetzbar sind", sagt Generalsekretär Holger Schwannecke.
Auch für Tüftlerinnen und Tüftler soll das "Recht auf Reparatur" Anreize bieten: Verbraucherinnen und Verbraucher sowie unabhängige Reparaturbetriebe sollen – zu einem angemessenen Preis – Zugang zu allen Ersatzteilen, Produktinformationen und Werkzeug erhalten. "Durch einen besseren Zugang zu relevanten technischen Reparaturinformationen und erschwinglichen Ersatzteilen für Reparaturbetriebe, einschließlich der Förderung des 3-D-Drucks von Teilen, wird mehr Wettbewerb die Reparaturkosten senken", erklärt Berichterstatter René Repasi (SPD). Die Reparatur soll zudem innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kostenlos sein. Danach sollen EU-Mitgliedsstaaten die Reparatur durch finanzielle Anreize wie Gutscheine oder nationale Reparaturfonds fördern.
In Deutschland gibt es bereits Initiativen dieser Art. Wer das kaputte Handy, den Kühlschrank oder die Waschmaschine wieder instand setzen lässt, kann sich in Thüringen beispielsweise die Hälfte der Reparaturkosten bis zu 100 Euro erstatten lassen. Der sogenannte Reparaturbonus. Auch Sachsen will Reparaturen bezuschussen. Anträge können voraussichtlich ab November gestellt werden.
Und auch andere Länder befürworten den Kulturwandel, wie die Verbraucherzentralen auf Anfrage bestätigen. In Berlin ist er sogar im Koalitionsvertrag festgehalten: "Wir bauen unser Reparaturnetzwerk aus, um durch Nutzungsdauerverlängerung Rohstoffe einzusparen. Wir schaffen einen Reparaturanreiz mit einem Pilotprojekt ,Reparatur-Bonus‘", heißt es dort.