Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), der Aachener Verkehrsverbund (AVV) sowie ein Teil der Verkehrsbetriebe im Verkehrsverbund Westfalentarif starten dann einen Monat später zum 1. Januar 2024 mit dem Deutschlandticket Sozial. Ursprünglich war der Start seitens des Landes Nordrhein-Westfalen bereits für den Herbst angestrebt worden.
Dass es jetzt keinen einheitlichen Starttermin aller vier großen Verkehrsverbünde im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt, hat nach früheren Angaben mehrere Ursachen. Der VRS hatte technische Gründe genannt, wie schnell das neue Produkt vertrieben werden könne. Auch das Abschließen von notwendigen Vereinbarungen spiele eine Rolle. Im AVV wird der Vorverkauf voraussichtlich Ende November beginnen.
Westfalentarif erklärte, die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets Sozial obliege den Kommunen und Kreisen. In den Münsterland-Kreisen sowie in den Kreisen Unna, Soest und im Hochsauerlandkreis seien die Beschlüsse für eine Einführung des Deutschlandtickets Sozial bereits gefasst worden, sagte eine Sprecherin. In anderen Kommunen und Kreisen des Verbundes stünden die Beschlüsse noch aus, so dass bei einem positiven Beschluss mit einem Verkaufsstart in vielen Fällen erst im neuen Jahr zu rechnen sei.
Nach Einschätzung des NRW-Verkehrsministeriums haben landesweit etwa drei Millionen Menschen Anspruch auf das neue Deutschlandticket Sozial. Sowohl das Ministerium als auch die Verkehrsverbünde erwarten aber keinen Zuwachs in einem solchen Umfang. Es dürfte neben neuen Deutschlandticket-Nutzern auch etliche Wechsel von Kunden hin zu der neuen günstigeren Variante geben. Wie der VRR im Internet auflistet, sind zum Bezug des neuen Tickets Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII, von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz berechtigt. Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch hat, soll in der Behörde vor Ort nachfragen.
Wie der VRR erklärt, ist der erforderliche Berechtigungsnachweis oder ein Bescheid für den Erwerb eines Deutschlandticket Sozial in der Behörde vor Ort zu erhalten. Nur Kundinnen und Kunden mit einer Berechtigungslegitimation aus einer VRR-Kommune könnten das preislich reduzierte Ticket im VRR erwerben, erläuterte der Sprecher. Der VRR empfiehlt, die Tickets beim Verkehrsunternehmen vor Ort zu kaufen, weil die Legitimationsdokumente der lokalen Behörden örtlich bekannt seien und schneller geprüft werden könnten. So erklärten die Wuppertaler Stadtwerke für ihren Bereich, dass der von den Behörden ausgestellte Berechtigungsnachweis beim Abo-Antrag im Kundencenter vorgelegt oder in der Ticket-App hochgeladen werden müsse.
Im VRR haben die Verkehrsbetriebe nach Auskunft eines Sprechers vor rund vier Wochen sukzessive mit dem Vorverkauf begonnen. Nach den ersten Rückmeldungen der Unternehmen halte sich der Andrang aktuell noch in Grenzen, erklärte er. Dies entspreche den Erfahrungen, dass Sozialtickets erst zum Monatswechsel gekauft werden. Der VRR geht davon aus, dass etliche berechtigte Kunden von der Standvariante des Deutschlandtickets zum Deutschlandticket Sozial wechseln werden. Nach dem Start des Deutschlandtickets am 1. Mai sei die Sozialticketzahl im VRR um rund 50 Prozent gesunken. Zudem laufe Ende November 2023 die verbundweite Nutzung des Sozialtickets aus und auch aus diesem Segment würden noch Wechsler erwartet, erläutere der VRR-Sprecher.