Das Hinweisgeberschutzgesetz ist überfällig. Denn Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Bei einer Nichtumsetzung drohen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen. Das Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen mangelnden Schutz personenbezogener Daten betreffen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kritisierte: "Das Gesetz geht in seiner jetzigen Fassung weit über das hinaus, was europarechtlich verlangt und sinnvoll ist." Es würde kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belasten. "Wir brauchen einfach mehr Augenmaß." Man sei sich aber einig, dass ein effektiver Schutz von Hinweisgebern nötig sei.
Auch Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) betonte: "Wir teilen die Grundintention des Gesetzes." Der Schutz von Hinweisgebern müsse aber das richtige Maß haben. So sei etwa die verpflichtende Einrichtung eines anonymisierten Meldekanals vorgesehen, der auch eine anonymisierte Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen solle. Das bedeute einen erheblichen zusätzlichen Aufwand für Unternehmen, die entsprechende IT-Systeme vorhalten müssten. Zudem bestehe die Gefahr des Missbrauchs. Die Anonymität könne auch für Verunglimpfungen genutzt werden, warnte Poseck. "Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde."
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte in einer Mitteilung: "Wir brauchen ein Gesetz, das Fehlverhalten effektiv korrigiert, ihm entgegensteuert - und kein neues, überteures Bürokratiemonster. Das lässt das Hinweisgeberschutzgesetz der Ampel in seiner derzeitigen Fassung vermissen."
Dagegen betonte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser, die Ampel habe bei der Umsetzung der EU-Richtlinie darauf geachtet, die Belastungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Das Gesetz enthalte auch nur eine "maßvolle Erweiterung des Anwendungsbereichs" im Vergleich zur EU-Vorgabe. "Das Gesetz ist eine gute Umsetzung eines richtigen und wichtigen Gedankens."
Dass die unionsregierten Länder dies anders sahen und das Gesetz stoppten, stieß in der FDP-Bundestagsfraktion auf deutliche Kritik. "Mit ihrer Blockade verhindert die Union, die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie, die sie selbst verschleppt hat", sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Thomae.
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