Coca-Cola wird vom obersten Wettbewerbshüter unter die Lupe genommen, dem Bundeskartellamt. Der Grund: mögliche wettbewerbswidrige Rabattgestaltung. Das Geschäftsgebaren von Coca-Cola ruft Deutschlands oberste Wettbewerbshüter auf den Plan. Wegen möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung habe man ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.