Das Verbot gilt nach Angaben demnach für smarte Alltagsgegenstände und Spielzeuge, die durch versteckte Kameras oder Mikrofone unbemerkt Sprach- oder Videoaufnahmen erstellen und diese über Bluetooth oder Wlan an andere Geräte übertragen können. "Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren", unterstrich der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.
Verfügen Smartwatches für Kinder zum Beispiel über eine sogenannte "Babyphonefunktion", die unbemerkt aktiviert werden kann, sind sie verboten. Die Bundesnetzagentur hat eigenen Angaben zufolge bereits zahlreiche Smartwatchmodelle getestet und ist gegen den Vertrieb vorgegangen. In manchen Fällen die Smartwatches durch Deaktivierung der Abhörfunktion rechtskonform umgerüstet werden.
Kniffelig wird es bei Saugrobotern, die auch Bilder an ihre Besitzer senden können und über ein Mikrofon verfügen. Sie sind verboten, wenn die Kamera nicht zu erkennen ist, sie in der Lage sind auch Menschen zu filmen oder das Gerät nicht auf die Aufnahme aufmerksam macht, etwa über ein Audiosignal. Auch intelligente Futterautomaten für Tiere könnten unter Umständen unter das Verbot fallen.
Nicht verboten sind unterdessen Smartphones. Sie könnten zwar zum unbemerkten Abhören und Filmen genutzt werden, dabei sei aber nicht das Gerät an sich, sondern das Verhalten des Nutzers nicht erlaubt, erläuterte die Bundesnetzagentur.
Interessierte sollten sich vor dem Kauf umfassend über die Funktionsweise der Geräte informieren und die Produktbeschreibung sowie die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps prüfen.