In dem Antrag fordert Bayern vom Bund die Einsetzung einer Expertengruppe, um für mehr Klarheit in offenen Rechtsfragen zu sorgen. "Mit Künstlicher Intelligenz (KI) können Kriminelle ihre Täuschungsmethoden perfektionieren. Es muss geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Personen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie KI zu kriminellen Zwecken entwickeln oder nutzen", betonte Eisenreich. Cybercrime könne Privatpersonen wie Unternehmen treffen und großen Schaden zufügen.
Auch bei Hass und Hetze sieht Eisenreich einen Anpassungsbedarf: "Durch generative KI-Systeme könnte die Verbreitung noch weiter zunehmen. Wer ist strafrechtlich verantwortlich, wenn eine Künstliche Intelligenz Passagen mit strafbaren Inhalten wie zum Beispiel Beleidigungen oder Volksverhetzung generiert? Diese Fragen müssen geklärt werden."
Auch im Bereich der Darstellungen des Missbrauchs an Kindern fürchtet Eisenreich wegen der sich wandelnden technischen Möglichkeiten "eine neue Dimension bei der Verbreitung. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber die geltenden Strafrahmen dahingehend prüfen, ob sie dem Unrechtsgehalt dieser Straftaten gerecht werden."
"Das Tempo der Digitalisierung ist rasant. Mit dem technischen Fortschritt werden sich auch die damit verbundenen strafrechtlichen Fragen weiter verändern", sagte Eisenreich. Daher müsse der Bund jetzt eine Expertengruppe mit Vertretern aus Justiz und der IT-Sicherheitsforschung einsetzen, die der Justizministerkonferenz im Frühjahr 2025 Ergebnisse präsentiere.