Die Staatsanwaltschaft Frankenthal muss einem britischen Journalisten und Autoren einem Gerichtsurteil zufolge detailliert Einsicht in ihre Ermittlungsakten zum Fall von drei im Zweiten Weltkrieg von deutschen Soldaten erschossenen Angehörigen des Physiknobelpreisträgers Albert Einstein gewähren. Wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Neustadt an der Weinstraße am Montag mitteilte, gab es am 7. November einer entsprechenden Klage des Schriftstellers Thomas Harding gegen die Behörde statt.