Aber die Ruhe könnte trügerisch sein: An den deutschen Gerichten liegen seit Monaten viele Tausende Verfahren auf Eis - weil alle gespannt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) warten. Heute wird es in Luxemburg verkündet.Eigentlich sind viele Fragen zu den Ansprüchen betroffener Autofahrer längst höchstrichterlich geklärt. Dem Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Mai 2020 folgten zahlreiche Entscheidungen aus Karlsruhe zu allen möglichen Einzelaspekten. Dreh- und Angelpunkt ist immer die Annahme, dass Diesel-Kläger dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie vom Hersteller der Autos bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden.