Die Botschaft der freien Verfügbarkeit müsse man einschränken und auf tatsächliche Gefahren hinweisen. "Wir müssen vielleicht auch nicht sofort den Weg Großbritanniens oder der Niederlande einschlagen und alles verbieten. Vielleicht gibt es da einen Mittelweg", so Stöver. Es fehle an sachlicher Aufklärung, vor allem, wenn es um die Frage des sicheren Gebrauchs gehe. "Lachgas aus Sahnespritzdosen zu inhalieren, das ist ein Partyspaß und darüber muss aufgeklärt werden.". Parallel müsse man die Verhältnisse ändern, findet der Experte. Konkret heißt das: Nicht mehr an unter 18-Jährige verkaufen, kleinere Größen einführen und nicht jede Größe frei erhältlich machen.
Lachgas kann laut Bundesdrogenbeauftragten bei extensivem Konsum das Nervensystem dauerhaft und schwer schädigen. Es kann zu Lähmungen führen. Lachgas ist in Deutschland kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Soweit Lachgas in der Medizin als Arzneimittel, beispielsweise beim Zahnarzt oder während einer Geburt eingesetzt wird, unterliegt es dem Arzneimittelrecht und ist verschreibungspflichtig. Als Treibgas in Spraydosen und als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln ist das Lachgas für den privaten und gewerblichen Gebrauch verfügbar.
Der Besitz von Lachgas ist in Großbritannien vom 8. November an illegal. Wiederholungstätern drohen dann bis zu zwei Jahre Haft. Großbritannien ist nicht das erste Land in Europa mit einem schärferen Kurs. Die Niederlande haben Besitz und Verkauf bis auf Ausnahmen bereits verboten, auch Dänemark erließ strengere Vorgaben.