Über die genauen Gründe für die Aufhebung der Immunität von Gnauck wurde zunächst wenig bekannt. Laut Informationen der ARD steht eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr im Raum. Gnauck, der von 2014 bis 2021 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr diente, vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Diese Position wurde von Politikern anderer Parteien scharf kritisiert, nachdem bekannt wurde, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) Gnauck als Extremisten eingestuft hatte.
Gnauck erklärte, er habe bereits vor Wochen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas angeboten, seine Immunität freiwillig aufzuheben, um die Vorwürfe auszuräumen. Bas habe ihm jedoch mitgeteilt, dass dies nicht notwendig sei. Nun, kurz vor der EU-Wahl, sei seine Immunität dennoch aufgehoben worden, um Ermittlungen in einem seit drei Jahren ruhenden Verfahren zu ermöglichen.
Gnauck kritisierte die Entscheidung des Bundestags scharf und sprach von einer „fälschlichen Darstellung von Oppositionspolitikern als korrupt oder kriminell“, die darauf abzielen solle, die Wahlergebnisse der AfD zu verschlechtern. „Dieses Vorgehen ist demokratie- und rechtsstaatsschädigend“, so Gnauck. Er betonte, sich nichts vorzuwerfen und die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten.
Die Entscheidung über Gnauck erfolgt in einer Zeit erhöhter Aufmerksamkeit gegenüber der AfD. Zuvor war bereits die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben worden. Gegen Bystron wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche ermittelt, was ebenfalls zu einer Durchsuchung seines Abgeordnetenbüros führte.
Die Entwicklungen rund um Gnauck und Bystron haben das Potenzial, den Wahlkampf der AfD zu beeinflussen. Die Partei sieht sich durch die Maßnahmen gegen ihre führenden Mitglieder unter Druck und kritisiert diese als politisch motiviert. Wie sich dies auf die Wählergunst auswirkt, bleibt abzuwarten.