Die zwei Gruppen setzen sich aus Abgeordneten der ehemaligen Linksfraktion zusammen, die sich im Dezember 2023 nach der Abspaltung Sahra Wagenknechts und ihrer Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus der Linkspartei aufgelöst hatte. Die genaue Ausgestaltung der Gruppenrechte ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wurde im Vorfeld mit den Fraktionen verhandelt.
Die SPD-Abgeordnete Katja Mast sprach von einem "vernünftigen Mittelweg". Sie hob die Initiativrechte hervor, die laut Geschäftsordnung des Bundestags ausschließlich Fraktionen erhalten und nun auch den beiden neuen Gruppen zugebilligt werden. Außerdem können die Gruppen künftig im Monat zehn kleine oder große Anfragen an die Bundesregierung stellen. "Damit sind die parlamentarischen Kontrollrechte der Abgeordneten gewahrt", betonte Mast.
Die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek kritisierte die Begrenzung der Anfragen. "Die zentrale Aufgabe der Opposition ist es, die Regierung zu kontrollieren und für Transparenz zu sorgen", sagte sie. Das wichtigste Mittel dafür seien kleine Anfragen. Dadurch würden "Skandale aufgedeckt" und "Informationen erfragt, die sonst nicht an die Öffentlichkeit kommen". Diese auf zehn pro Monat zu begrenzen, sei "lächerlich", betonte Reichinnek.
Jessica Tatti vom BSW sprach von einer "unnötigen Gängelung". "Die Regierung entscheidet offenbar selbst, inwieweit sie durch die Opposition kontrolliert werden will." Dass "die 'Ampel' die Auflösung der Linksfraktion nutzt, um das Frage- und Kontrollrecht der Opposition massiv einzuschränken", sei "ein echtes Unding."
Kritik an zu vielen parlamentarischen Rechten kam dagegen von der Union. Thorsten Frei (CDU) warnte davor, der "zunehmenden Fragmentierung in der Parteienlandschaft" den "Weg ins Parlament zu bahnen". Die Union sei der Auffassung, dass die Rechte der neuen Gruppen "aufs verfassungsmäßig Gebotene beschränkt" werden müssten.
"Es gibt viele Dinge, mit denen wir sehr einverstanden sind", sagte der Linken-Parlamentarier Dietmar Bartsch am Nachmittag in Berlin über die Entscheidung des Bundestags. An einigen Stellen sei der Beschluss aber "kleinkariert". Die Deckelung der Anfragen nannte Bartsch "eine Beschneidung von Oppositionsrechten". Die Gruppe werde besprechen, ob sie die Deckelung durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lasse.
Das BSW will ihrer Vorsitzenden Sahra Wagenknecht zufolge ebenfalls prüfen, rechtlich gegen die Limitierung der Anfragen vorzugehen. "Eine Regierung, die so viele Fragen offenlässt, die will eben nicht, dass man ihr Fragen stellt", sagte sie am Freitag im Sender Welt TV. Deswegen sei es ärgerlich, dass diese die Zahl der Anfragen so limitiert habe.
Die Gruppen können künftig neben den Anfragen Gesetzentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge einbringen. Sie können verlangen, dass ihre Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden und dass gegebenenfalls Zwischenberichte zu ihren Vorlagen erstattet werden. Die Redezeit der Gruppen soll sich an ihrer jeweiligen Stärke im Verhältnis zu den Fraktionen orientieren. Die Gruppen-Vorsitzenden sollen die gleichen Rechte haben wie Fraktionsvorsitzende. Die Gruppen sollen auch Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt erhalten.
Beide Gruppen sollen Mitglieder in die Fachausschüsse und gegebenenfalls in deren Unterausschüsse entsenden können und dort die gleichen Rechte haben wie die von den Fraktionen entsandten Mitglieder. Ebenso sollen beide Gruppen mit jeweils einem Mitglied im Ältestenrat vertreten sein können und dort Stimmrecht bei Beschlüssen über innere Angelegenheiten des Bundestages haben.