Der Haushaltsausschuss des Bundestags muss der neue Heizungsförderung noch zustimmen, das gilt aber als sicher. Förderanträge können nach Ministeriumsangaben ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die dann schon begonnen wurden. Konkret geht es um eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese umfasst auch andere Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung von Dächern oder den Austausch von Fenstern.