Was von der Absenkung bei den Lieferanten am Ende bei den Verbrauchern ankommt, ist aber noch unklar. "Die Versorger müssen diese Änderung nicht sofort an die Kundinnen und Kunden weitergeben, sondern erst bei der nächsten Preiskalkulation", sagte eine Sprecherin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Bundesnetzagentur nannte die Absenkung eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland. "Wir erwarten, dass die Entlastung am Ende auch beim Verbraucher ankommt", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller in einer Mitteilung von Freitag.
Die Regelenergie- oder Bilanzierungs-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen. Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Bei der jüngsten Gaspreisanalyse des BDEW vom Juli entfielen 72 Prozent des Preises auf Beschaffung und Vertrieb, 13 Prozent auf sogenannte Netzentgelte und 15 Prozent auf Steuern und Abgaben.
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