Dagegen legte die AfD Widerspruch ein. Die Entscheidung, wonach der Presse Zugang zum Parteitag zu gewähren ist, bestätigte das Gericht am Freitag nun nach mündlicher Anhörung. Theoretisch kann die AfD dagegen noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Die Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen des Westdeutschen Rundfunks, Ellen Ehni, sprach bereits nach der Entscheidung des Landgerichts im Eilverfahren am Donnerstag von einem "Erfolg für die freie Berichterstattung" und für die Demokratie.
Der Kosprecher des Thüringer AfD-Landesverbandes, Stefan Möller, erklärte am Donnerstag: "Es ist bitter gezwungen zu werden, der absehbaren Propaganda gegen uns nun auch noch die Tür öffnen zu müssen."
Zwischenzeitlich befasste sich auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar mit dem Thema. Am Freitag setzte er auf Antrag der AfD die Entscheidung des Landgerichts vorläufig aus, weil die Partei nicht angehört und damit in ihren Rechten verletzt worden sei. Diese Anhörung fand daraufhin statt.
Auf der Landesvertreterversammlung in Pfiffelbach, die am Freitagnachmittag beginnt, soll Thüringens AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl am 1. September gewählt werden. Die Thüringer AfD wurde im Jahr 2021 vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wird beobachtet.